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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Rolke-Immobilien (Stand 06/2021)
1. Unser Geschäftsgegenstand ist der Nachweis und / oder die Vermittlung von unbebauten Liegenschaften aller Art, Wohngebäuden und Gewerbeobjekten, Wohn- und Gewerberäumen sowie von gewerblichen Unternehmen und sonstigen Firmen.
2. Der Maklerauftrag kommt durch die Inanspruchnahme unserer Dienste oder die Verwertung von uns gegebener Hinweisen zu unseren Geschäftsbedingungen zustande.
3. [1}Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte von Verkäufern und Vermietern zugrunde{2]. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erteilen, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
4. Die Vermittlungs- und Geschäftsangebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. Die Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis an Dritte nicht weitergegeben werden. Kommt in Folge unbefugter Weitergabe ein Vertrag über das nachgewiesene Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
5. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot nur unwesentlich abweichen und diesem wirtschaftlich gleichwertig sind.
6. Wird ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nach-folgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen. Von uns nachgewiesene Kunden bleiben auch nach Einschaltung Dritter provisionspflichtig.
7. Die Provision ist vom Käufer oder Verkäufer / Vermieter (je nach Vereinbarung) zu zahlen. Sie wird fällig beim wirksamen Abschluss des vermittelten Geschäftes. Folgende Provisionen sind vereinbart:
a) Bei Kauf beträgt die vom Käufer, sowie vom Verkäufer, soweit nicht anders vereinbart, die zu zahlende Provision 3,57% des Gesamtkaufpreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Der Provisionsanspruch erstreckt sich auch auf die Verkaufspreise für mitgekaufte Einrichtungen, Betriebsausstattungen, Waren, ideelle Firmenwerte sowie sonstige Verkäufe, die mit dem Objektverkauf bzw. der Objekt-Vermietung unmittelbar zusammenhängen. Die Provision entsteht auch bei erfolgreichem Hinweis auf eine Ersteigerungsmöglichkeit im Zwangsversteigerungsverfahren.
b) Bei gewerblicher Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Pächter eine Provision in Höhe von 3 Monatskaltmieten jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen und ist verdient und fällig bei Abschluss des Mietvertrages. Verträge, aus denen hervorgeht, dass während oder am Ende einer Miet-/Pachtlaufzeit oder Leibrente das Gesamtobjekt oder ein Teil als Eigentum an den Mieter/Pächter übergeht, werden als Verkauf behandelt. Das gleiche gilt, wenn ein Miet- /Pachtvertrag innerhalb von 24 Monaten ab Miet- /Pachtbeginn durch einen Kaufvertrag ersetzt wird. Berechnung erfolgt dann auf der Basis des tatsächlich erzielten Kaufpreises.
c) Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie gelten als noch nicht bekannt, wenn wir nicht innerhalb von drei Tagen nach Empfang anderweitig informiert werden.
d) Alle Angebote sind unverbindlich, freibleibend (Zwischenverkauf / Vermietung vorbehalten) und werden bei Annahme uns gegenüber provisionspflichtig zu Lasten des Käufers / Vermieters. Unsere Vermittlungsprovision ist fällig, sobald ein Kauf / Mietvertrag durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommen ist.
Dies gilt auch als vereinbart, falls der Empfänger ein anderes oder weiteres Objekt des Verkäufers / Vermieters erwirbt, pachtet oder mietet.
Auch im Falle einer Vermietung, die später in einen Objektkauf umgewandelt wird, gilt eine Vermittlungsprovision in Höhe von 3,57% (incl. Mehrwertsteuer) vom Kaufpreis als vereinbart. Alle Unterlagen (Pläne, Berechnungen, Nutzungen usw.) und Angaben des Verkäufers werden ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit gemacht.
8. Büro/Handel/Gewerbe:
a) Bei der Vermittlung eines Vorkaufs-, Ankaufs- oder Erbbaurechtes gelten die üblichen Sätze als vereinbart. Gleiches gilt, wenn über die von uns namhaft gemachten Objekte andere Verträge - gleich welcher Art – abgeschlossen werden, die dem Angebotsempfänger wirtschaftlich die Verfügungsmacht oder Nutzung des Objektes verschaffen. Bei einer Stellen- Vermittlung erheben wir eine Vermittlungs-provision in Höhe von 3 Monatsgehältern zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer.
Bei einem Staffelgehalt wird {MQ} [1]das Höchstgehalt angerechnet.
9. Nachträgliche Vertragsänderungen und die Ausübung vertraglich vorgesehener Rücktrittsrechte, auflösende Bedingung etc., die den Vertrag nachträglich beseitigen, sind ohne Einfluss auf den Provisions-anspruch.
10. Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten direkt in Verbindung tritt, ist die Fa. Rolke-Immobilien als Vermittler zu benennen. Der Provisionsanspruch entsteht bereits bei erfolgreichem Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss (etwa durch mündliche/fernmündliche Übermittlung der Anschrift) und ohne Inanspruchnahme unserer zusätzlichen Vermittlungsleistungen.
11. Beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Objektes durch den Eigentümer oder einen anderen Vermittler ist der Verkäufer/Vermieter, wenn er uns mit der Vermarktung allein oder auch gemeinsam mit mehreren Vermittlern beauftragt hat verpflichtet, uns Name und Anschrift des Käufers/ Mieters sowie den Kauf- bzw. Mietpreis zu nennen.
12. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.